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Wir sind eine nicht gewinnorientierte Fachhilfeorganisation und erfüllen als Dienstleistungsbetrieb vorwiegend einen gesetzlichen Auftrag. |
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Wir beraten alle Interessierten, besonders Behinderte, in Fragen hindernisfreier Bauweise und bemühen uns, optimale Lösungen anzubieten. |
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Soweit die Problemstellung über bauspezifische Fragen hinausgeht (Finanzierung, Vermittlung), schaffen wir den Kontakt zu den zuständigen Stellen. Dasselbe gilt für eigentliche Projektierungen. |
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Unsere Beratung ist auf grundsätzliche Hinweise und Änderungsvorschläge beschränkt. Für weitergehende Projektierungen empfehlen wir spezialisierte Fachleute. |
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Wir prüfen die unter PBG § 157 fallenden Baugesuche. Entsprechen die aufgelegten Pläne den gesetzlichen Anforderungen nicht, formulieren wir gesetzeskonforme Auflagen und beraten die Bauherren und Architekten. |
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Nötigen falls erheben wir Einsprache gegen ungenügende Baugesuche. |
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Wir sind jederzeit bereit, in Zusammenarbeit mit dem Baugesuchssteller eine optimale gesetzeskonforme Lösung aufzuzeigen. |
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Es ist unser vorrangiges Bestreben, bei allen Baufachleuten und Bauherren die Überzeugung der Notwendigkeit und Zweckmässigkeit hindernisfreier Bauweise zu schaffen. |
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Wir bemühen uns um qualitativ beste Information und Beratung zur Verwirklichung unserer Bestrebungen. Einsprache und Beschwerde bleiben letzte Mittel zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages. |
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Wir verhalten uns im Kontakt mit allen Gesprächspartnern korrekt, loyal und zuvorkommend. |
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Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effektiv und effizient ein. |