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Wir sind eine nicht gewinnorientierte Fachhilfeorganisation und erfüllen als Dienstleistungsbetrieb vorwiegend einen gesetzlichen Auftrag.

Wir beraten alle Interessierten, besonders Behinderte, in Fragen hindernisfreier Bauweise und bemühen uns, optimale Lösungen anzubieten.

Soweit die Problemstellung über bauspezifische Fragen hinausgeht (Finanzierung, Vermittlung), schaffen wir den Kontakt zu den zuständigen Stellen. Dasselbe gilt für eigentliche Projektierungen.

Unsere Beratung ist auf grundsätzliche Hinweise und Änderungsvorschläge beschränkt. Für weitergehende Projektierungen empfehlen wir spezialisierte Fachleute.

Wir prüfen die unter PBG § 157 fallenden Baugesuche. Entsprechen die aufgelegten Pläne den gesetzlichen Anforderungen nicht, formulieren wir gesetzeskonforme Auflagen und beraten die Bauherren und Architekten.

Nötigen falls erheben wir Einsprache gegen ungenügende Baugesuche.

Wir sind jederzeit bereit, in Zusammenarbeit mit dem Baugesuchssteller eine optimale gesetzeskonforme Lösung aufzuzeigen.

Es ist unser vorrangiges Bestreben, bei allen Baufachleuten und Bauherren die Überzeugung der Notwendigkeit und Zweckmässigkeit hindernisfreier Bauweise zu schaffen.

Wir bemühen uns um qualitativ beste Information und Beratung zur Verwirklichung unserer Bestrebungen. Einsprache und Beschwerde bleiben letzte Mittel zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages.

Wir verhalten uns im Kontakt mit allen Gesprächspartnern korrekt, loyal und zuvorkommend.

Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effektiv und effizient ein.




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